Ehrungsordnung der Sportvereinigung Holzgerlingen e.V. die SpVgg Holzgerlingen ehrt Personen für ihre langjährige Mitgliedschaft im Verein, für außergewöhnliche Verdienste für den Verein oder für herausragende sportliche Leistungen. § 1 Art der Ehrung: Die SpVgg Holzgerlingen ehrt die Mitglieder a) wegen langjähriger Mitgliedschaft b) durch Ernennung zum Ehrenmitglied c) wegen außergewöhnlicher Verdienste um die SpVgg d) wegen herausragenden sportlichen Leistungen § 2 Voraussetzungen a) langjährige Mitgliedschaft, gerechnet vom Eintrittsjahr. Für 25 jährige Mitgliedschaft wird die silberne Ehrennadel Für 40/50/60 jährige Mitgliedschaft wird eine goldenen Ehrennadel Verliehen. b) Ernennung zum Ehrenmitglied Zum Ehrenmitglied kann ernannt werden, wer sich in jahrzehntelanger, vorbildlicher Tätigkeit an verantwortlicher Stelle innerhalb der Vereins oder Abteilungsleitung hervorragende Verdienste um den verein oder der Leibeserziehung erworben hat. Das Ehrenmitglied sollte in der Regel 65 Jahre alt sein und 40 jahre Mitglied im verein sein. c) Außergewöhnliche Verdienste Die Verdienstnadel in Silber wird verliehen an: Verdiente Funktionäre des Vereins, oder der Abteilungen, die über 10 Jahre lang ein Amt im Verein oder für den Verein in vorbildlicher Weise bekleidet haben. Die Verdienstnadel in Gold wird Verliehen an: Verdiente Funktionäre des Vereins, oder der Abteilungen, die über 20 Jahre lang ein Amt im Verein oder für den Verein in vorbildlicher Weise bekleidet haben. Die Verdienstnadel kann auch an Nichtmitglieder verliehen werden, die den Verein in vorbildlicher Weise unterstützen und fördern. d) Herausragende sportliche Leistungen Für herausragende Sportliche Leistungen werden die Mitglieder der Sportvereinigung besonders geehrt, Art und Umfang der Ehrung werden vom Hauptausschuss festgelegt. §3 Vorschläge zur Ehrung Die Vorschläge zur Ehrung können vom Vorstand, vom Ehrenvorstand sowie von den Abteilungsleitungen erfolgen §4 Ehrungsausschuss Der Ehrungsausschuss ist der Hauptausschuss. Diesem werden zum Jahresbeginn die Vorschläge zur Ehrung vorgelegt. §5 Urkunden Alle Ehrungen werden mit einer Urkunde bestätigt. §6 Ort und Zeitpunkt der Ehrungen Alle Ehrungen werden im Rahmen des Ehrungsabends des Hauptvereins vorgenommen §7 Inkrafttreten Diese Richtlinien wurden in der Sitzung des Hauptausschusses am 18.1.2006 beschlossen. Wolfgang Augstein 1.Vorsitzender
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